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Stornobedingungen

Der Kunde kann bis zur vollständigen Erbringung der Catering-Leistungen den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Kündigt der Kunde ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, so ist die BK+M Madame Croissant Franchise GmbH berechtigt, die vereinbarte
Vergütung zu verlangen; die K+M Madame Croissant Franchise GmbH muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben
böswillig unterlässt. Abweichend von § 648 S. 3 BGB wird vermutet, dass der K+M Madame Croissant Franchise GmbH die folgenden Prozentsätze der vereinbarten Vergütung, die auf den noch nicht erbrachten Teil der Catering-Leistung entfällt, zustehen:

Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung: 40 %
Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung: 50 %
Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 3 Tage vor der Veranstaltung: 70 %
Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 24 Stunden vor der Veranstaltung: 80 %

Dem Kunden bleibt die Möglichkeit, höhere ersparte Aufwendungen oder anderweitigen oder böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerb nachzuweisen; der K+M Madame Croissant Franchise GmbH bleibt die Möglichkeit, niedrigere ersparte Aufwendungen oder
anderweitigen oder böswillig unterlassenen Erwerb darzulegen. Die Beweislast für die von ihm behauptete Höhe der ersparten Aufwendungen oder den anderweitigen oder böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerb trägt – wie gesetzlich vorgesehen –
in jedem Fall der Kunde.